Häufige Fragen zur Gasprüfung

Pflicht, Kosten, Ablauf: Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zur G-607-Gasprüfung für Wohnmobil und Wohnwagen — kurz und verständlich.

Ist die G-607-Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen Pflicht?

Ja. Seit dem 19. Juni 2025 ist die Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen mit fest eingebauter Flüssiggasanlage gesetzlich vorgeschrieben. Gesetzliche Grundlage ist § 60 StVZO. Die Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) und muss separat bei einem Sachkundigen nach G 607 durchgeführt werden.

Wurde die Gasprüfung abgeschafft?

Nein. Eine Zeit lang war die Gasprüfung nicht mehr Teil der Hauptuntersuchung — daher hält sich das Gerücht, sie sei „abgeschafft". Seit dem 19. Juni 2025 ist sie aber wieder gesetzlich vorgeschrieben, als eigenständige Prüfung neben der HU.

Wie oft muss die Gasprüfung durchgeführt werden?

Grundsätzlich alle 24 Monate. Zusätzlich ist eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen an der Gasanlage erforderlich. Wann die nächste Prüfung fällig ist, sehen Sie auf Ihrer Prüfplakette und der Prüfbescheinigung.

Was kostet eine G-607-Gasprüfung?

Bei mir 65 € Festpreis — für Wohnmobil und Wohnwagen gleichermaßen. Im Preis enthalten sind die Anfahrt im Umkreis von 25 km um Dinkelsbühl, die komplette Prüfung nach G 607 sowie Prüfplakette und Prüfbescheinigung. Es kommen keine weiteren Kosten hinzu.

Wie lange dauert die Gasprüfung?

In der Regel ca. 30–45 Minuten. Plakette und Bescheinigung erhalten Sie direkt nach erfolgreicher Prüfung.

Was wird bei einer G-607-Prüfung geprüft?

Die komplette Flüssiggasanlage nach DVGW-Arbeitsblatt G 607: Sichtprüfung der Anlage (Leitungen, Schläuche, Druckregler, Gasflaschenkasten und Belüftung), Dichtheitsprüfung sowie Funktionsprüfung der installierten Gasgeräte wie Heizung, Kühlschrank und Kocher einschließlich Abgasführung.

Was muss ich zur Gasprüfung mitbringen?

Nicht viel: Die Gasflasche sollte angeschlossen sein und noch etwas Gas enthalten. Der Gasflaschenkasten und alle Gasgeräte sollten frei zugänglich sein. Falls vorhanden, legen Sie bitte die letzte Prüfbescheinigung bzw. das Prüfbuch bereit. Die Prüftechnik bringe ich mit.

Kann die Gasprüfung bei mir zu Hause durchgeführt werden?

Ja, genau das ist mein Angebot: Ich komme mit der kompletten Prüftechnik zu Ihnen — in die Einfahrt, vor die Garage oder ins Winterlager. Im Umkreis von 25 km um Dinkelsbühl ist die Anfahrt im Festpreis enthalten.

Kann die Prüfung auch auf einem Stellplatz oder Campingplatz erfolgen?

Ja. Gerade für Dauercamper ist das praktisch: Der Wohnwagen bleibt auf der Parzelle stehen, ich prüfe direkt vor Ort. Stehen auf einem Platz mehrere Fahrzeuge zur Prüfung an, lassen sich die Termine gut zusammenlegen.

Bekomme ich eine Prüfplakette und Prüfbescheinigung?

Ja. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Prüfplakette für Ihr Fahrzeug und die Prüfbescheinigung. Beides ist im Festpreis enthalten. Die Bescheinigung sollten Sie im Fahrzeug mitführen — sie wird z. B. auch von Campingplätzen oder Fährgesellschaften verlangt.

Was passiert, wenn die Gasprüfung abgelaufen ist?

Eine überschrittene Prüffrist ist ein Verstoß gegen § 60 StVZO und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Im Schadensfall kann außerdem die Versicherung Leistungen kürzen. Vor allem aber sollten Sie die Gasanlage bis zur nächsten erfolgreichen Prüfung nicht nutzen — eine undichte Anlage bemerkt man oft erst, wenn es zu spät ist. Rufen Sie einfach an, meist ist kurzfristig ein Termin möglich.

Was passiert, wenn ein Mangel gefunden wird?

Sie bekommen sofort eine verständliche Erklärung, was defekt ist und wie es behoben werden kann. Nach der Behebung wird die Anlage erneut geprüft, danach erhalten Sie Ihre Plakette.

Kann ich die Gasprüfung selber machen?

Nein. Die Prüfung nach G 607 darf nur ein Sachkundiger durchführen — nur dann gibt es die anerkannte Plakette und Bescheinigung. Was Sie selbst tun können: regelmäßig auf Gasgeruch achten, das Alter von Schläuchen und Druckregler im Blick behalten und die Flaschenventile bei Nichtgebrauch schließen.

Frage nicht dabei? Rufen Sie einfach an

Ich berate Sie gerne unverbindlich — auch wenn Sie nur wissen wollen, wann Ihre Anlage geprüft werden muss.

Oder per E-Mail: gaspruefung-dinkelsbuehl@gmx.de

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